Pulverschein

Sprengstoffgesetz, SprengG § 27, Fachkunde und Prüfung

 

Wenn Sie Wiederlader werden wollen um Ihre Munition selbst herstellen zu können, oder Vorderlader und/oder Böller abfeuern wollen, benötigen Sie u.a. eine Erlaubnis um Treibladungsmittel (Nitrocellulose-Pulver und/oder Schwarzpulver) erwerben zu dürfen.

Das ist die Erwerbserlaubnis nach § 27 SprengG.

Dafür notwendig ist ein Fachkundelehrgang mit Prüfungsabnahme.

Zur Teilnahme des Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde beantragen können. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einem Lehrgang und muss bei Antritt vorliegen.

Zusammen mit der Bestätigung ihres Schützenvereines, dass Sie mindestens seit sechs Monaten Mitglied sind, und auch Großkaliber Waffen und/oder Vorderlader schießen, kann die Erwerbserlaubnis beantragt werden.

Jäger haben auch ein begründetes Bedürfnis zur Beantragung.

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